Generell ist es so, dass die Tätigkeit als Vermittler der 24-Stunden-Betreuung ein freies Gewerbe ist und dadurch sind die Preise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und nicht einheitlich geregelt.
ACHTUNG: ein angemessenes und faires Tageshonorar befindet sich zwischen 60€ bis 90€. Erwarten Sie keine gute Qualität unter den genannten Beträgen.
Zu den Tageshonoraren kommen das Fahrtengeld, Kost und Unterkunft der Betreuungskraft sowie die unterschiedlichsten Beträge für die Qualitätssicherung und Vermittlungshonorare der Agentur hinzu.
Ab der Pflegestufe 3 erhält man z.B. 451,80€ Pflegegeld und generell einen Zuschuss gemäß §21b BPGG für einen selbstständig erwerbstätigen Personenbetreuer maximal 275€ monatlich. Bei zwei selbstständig erwerbstätigen Personenbetreuern erhält man eine Förderung von 550€ monatlich.
Es ist ratsam sich mehrere Agenturen, deren Verträge, Preise und Abläufe vorab anzusehen.
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