Unabhängig von einem Vertragsabschluss müssen Vermittler über gewisse Punkte ihre Interessenten aufklären, wie z.B:
- Über Rechte und Pflichten der Betreuungskräfte
- Die genaue Beschreibung was Betreuungskräfte tun dürfen und was nicht
- Die Preisangaben der Vermittlungsgebühren sowie Leistungen müssen klar definiert sein und
- dass der Betreuungsbedarf sowie die Betreuungssituation vor Ort kontrolliert und die Ergebnisse dokumentiert werden müssen.
Möchten Sie mit der für Sie passenden Agentur zusammenarbeiten, dann schließt man zunächst mit der Agentur einen Vermittlungsvertrag ab und anschließend mit der vermittelten Betreuungskraft einen Personenbetreuungsvertrag bzw. Arbeitsvertrag. Unterzeichnen Sie keinen Vertrag, wenn Sie ihn nicht verstanden oder kontrolliert haben und vergleichen Sie mehrere Angebote und Verträge. Achten Sie darauf, wie die Agentur arbeitet und erwarten Sie sich keine Qualität, wenn Sie dafür nur wenig bezahlen möchten.
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