Unter der Patientenverfügung versteht man eine schriftliche Willenserklärung die wirksam wird, wenn der Patient selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann und medizinischen Behandlungen abgelehnt werden können. Der Hauptanwendungsfall ist die Ablehnung von lebenserhaltenden Maßnahmen wie z.B. die künstliche Ernährung durch eine PEG-Sonde oder die Anwendung einer Herz-Lungen-Maschine.
Die Ablehnung von pflegerischen Maßnahmen wie z.B. die Hilfestellung bei der Trink- und Nahrungsaufnahme sind nicht Gegenstand einer Patientenverfügung.
Für den Fall, dass man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, gibt es die Möglichkeit die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Entscheidung über eine medizinische Behandlung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht zu regeln.
Die verbindliche oder beachtliche Patientenverfügung
Bevor man sich für eine Patientenverfügung entscheidet sollten folgende Fragen geklärt werden:
- Sollte die Ablehnung einer medizinischen Behandlung für den Arzt verbindlich sein? Sollte sich der Arzt also auf jeden Fall danach halten?
- Oder möchte ich dem Arzt durch meine Patientenverfügung eine Handlungsanleitung geben und die Entscheidung ihm oder der eventuell vorher festgelegten vorsorgebevollmächtigten Person überlassen?
Hier unterscheidet das Gesetz zwischen zwei unterschiedlichen Patientenverfügungen nämlich der verbindlichen und der bloß beachtlichen Patientenverfügung.
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Im nächstem Blog-Beitrag erklären wir genau den Unterschied dieser zwei Formen und welche Voraussetzungen eingehalten werden müssen.