Hier gibt es wesentliche Unterschiede.
Es gibt Betreuungskräfte, die bereits eine Ausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich absolviert haben und qualifiziert dafür sind, pflegerische Tätigkeiten durchzuführen.
Generell ist es aber so, dass viele Betreuungskräfte keinerlei Ausbildung in diesem Bereich vorweisen können und lediglich für einige Stunden einen theoretischen und praktischen Kurs belegt haben. Es ist nicht zu verschweigen, dass viele Betreuungskräfte mit gefälschten Zertifikaten in Österreich arbeiten.
Sollte die Betreuungskraft pflegerische oder medizinische Tätigkeiten durchführen, dann sind diese vom gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder vom jeweiligen Hausarzt zu übertragen. Diese müssen die Betreuungskraft einschulen und sich vergewissern, dass die Betreuungskraft fähig ist, die übertragenen pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten durchführen zu können. Die Betreuungskraft kann die übertragenen Tätigkeiten aber generell auch ablehnen und ist nicht verpflichtet diese durchzuführen.
Pflegerische Tätigkeiten sind z.B:
- Orale Nahrungs- und Flüssigkeitsverabreichung und Unterstützung
- Arzneimittelgabe
- Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Toilettentraining sowie die Mobilisation und Unterstützung bei der Benützung des Leibstuhles
- Inkontinenzversorgung
- Mobilisation in und aus dem Bett
Ärztliche Tätigkeiten sind z.B:
- Anlegen von Bandagen und Verbänden
- Jegliche Formen von Injektionen wie Insulin, blutgerinnungshemmende Injektionen etc.
- Verwendung des Blutzuckermessgerätes zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels
- Einfache Wärme- und Lichtanwendungen
- Viele andere ärztliche Tätigkeiten die eine besondere Sorgfalt benötigen.
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