Generell unterscheidet man in der 24-Stunden-Betreuung drei Modelle wie man eine Betreuungskraft anstellen kann:
- das Unselbstständigen- Modell (Arbeitgeber ist hier die Familie bzw. die zu betreuende Person)
- das Träger-Modell (Arbeitgeber ist hier die Trägerorganisation wie z.B. die Caritas)
- Selbstständigen-Modell (Betreuungskraft schließt den Vertrag mit der zu betreuenden Person ab und ist zu 98% das gängigste Modell in Österreich.)
Das Unselbstständigen-Modell:
Bei diesem Modell wird die Betreuungskraft direkt bei der Familie bzw. bei der zu betreuenden Person angestellt. Diese schließen einen Arbeitsvertrag direkt mit der Betreuungskraft ab und dieser regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten. Hier sind z.B. Arbeitszeiten und Tätigkeiten geregelt. Besonders zu beachten sind die gesetzlichen Arbeitszeitregeln des Hausbetreuungsgesetzes sowie das Hausgehilfen– und Hausangestelltengesetz. Die angestellten Betreuungskräfte haben Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubszuschuss in zweifacher Höhe und Weihnachtsgeld.
Der Arbeitgeber ist in diesem Fall der zu Betreuende bzw. deren Angehörige und muss somit die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abführen.
Damit Sie über Rechte und Pflichten dieses Modelles gut vorbereitet sind, holen Sie sich alle Informationen dazu beim Sozialministerium, der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft „vida“ ein.
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Im nächsten Blog-Beitrag werden wir das Träger-Modell erklären…