Eine Patientenverfügung ist nichts anderes als eine schriftliche Willenserklärung, die zu dem Zeitpunkt in Kraft tritt, wenn die Person selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Hier geht es vor allem um die medizinisch Lebenserhaltenden Maßnahmen wie z.B. die künstliche Ernährung (PEG-Sonde). Die Hilfestellung der Pflege beim Trinken oder bei der normalen Nahrungsaufnahme durch Verabreichung kann nicht Gegenstand der Patientenverfügung sein. Möchte jemand die Entscheidung der medizinisch Lebenserhaltenden Maßnahmen einer anderen Person überlassen, dann ist in diesem Fall eine Vorsorgevollmacht notwendig.
Verbindliche oder beachtliche Patientenverfügung.
Bevor man sich für eine Patientenverfügung entscheidet, müssen zwei wichtige Aspekte unterschieden werden.
- Sollte die Ablehnung einer medizinischen Behandlung, die mein Leben erhält oder verlängert, für den Arzt verbindlich sein? Das bedeutet, er muss diese auf jeden Fall befolgen.
- Oder möchte ich den Arzt durch die Patientenverfügung eine Handlungsanleitung geben und die Entscheidung über die Durchführung der Behandlung beim Arzt oder der von mir Vorsorgebevollmächtigten Person überlassen.
Das Gesetz unterscheidet also zwischen diesen beiden Patientenverfügungen und die Entscheidung für welche, liegt bei jedem Menschen selbst.
Im nächsten Beitrag werden die genauen Voraussetzungen für eine Patientenverfügung beschrieben.